Die Episode befasst sich mit der neuen Deutschen Leitlinie für die Diagnose und Behandlung von Geschlechtsinkongruenz und Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter (der "Leitlinie"), die im März 2025 von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) veröffentlicht wurde. Sie soll als neuer medizinischer Behandlungsstandard in Deutschland, Österreich und der Schweiz dienen.
Status und MethodenkritikDie Leitlinie erreichte nicht den ursprünglich angestrebten Status S3 („evidenzbasiert“), sondern wurde auf die Kategorie S2k („konsensbasiert“) herabgestuft. Dies lag daran, dass es aufgrund der schlechten Studienlage nicht möglich war, evidenzbasierte Empfehlungen für die einzelnen Interventionen zu erstellen.
Kritiker beanstanden, dass die Leitlinie methodische Standards verfehlte, da sie keine unabhängige systematische Evidenzrecherche durchführte, sondern sich stattdessen stark auf die systematischen Bewertungen der WPATH Standards of Care 8 (SOC8) stützte. Ferner werden erhebliche, nicht behobene Interessenkonflikte (COIs) aufgeführt, darunter Führungspositionen in Gender-Kliniken und Verbindungen zu Pharmaunternehmen, die Transitionen fördern.
Die Leitlinie wurde auch kritisiert, weil ihre harsche Analyse des britischen Cass Reviews maßgeblich auf dem diskreditierten „Yale“-Bericht basierte und die Rolle unabhängiger Überprüfungen missverstand.
Der vorsichtigere Ton und anhaltende KontroversenAls Reaktion auf die Kritik aus dem In- und Ausland wurde die Endfassung der Leitlinie deutlich vorsichtiger formuliert. Die Leitlinie räumt klar ein, dass die überwiegende Mehrheit der Jugendlichen mit Geschlechtsbezogenen Problemen wahrscheinlich nur eine vorübergehende „Gender-Unzufriedenheit“ erlebt und keine medizinische Transition durchführen sollte. Es wird anerkannt, dass Transgeschlechtlichkeit eine Variante des Geschlechtsempfindens und keine Krankheit sei. Die Notwendigkeit einer sorgfältigen Differentialdiagnostik zur Unterscheidung von anderen psychosozialen Problemen wird betont.
Trotz dieser Vorsicht wird kritisiert, dass die Leitlinie keine klaren Kriterien zur Unterscheidung zwischen vorübergehender „Gender-Unzufriedenheit“ und „stabilen/persistierenden“ Fällen von Geschlechtsinkongruenz bietet. Dies ist ein zentrales Problem, da die diagnostische Stabilität von Gender-Diagnosen bei Jugendlichen als sehr gering gilt – eine deutsche Studie zeigte, dass nur 36,4% der diagnostizierten Jugendlichen die Diagnose nach fünf Jahren beibehielten.
Dissent und BehandlungsansatzDie fortgesetzte Abhängigkeit von einem konsensbasierten Ansatz (anstelle eines evidenzbasierten) wird als nicht gerechtfertigt erachtet und trage zur Polarisierung bei. Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie (DGPPN) verweigerte die Zustimmung und lehnte insbesondere die Präambel der Leitlinie ab, da sie einen primär affirmativen Ansatz verfolge, der wissenschaftliche Standards vernachlässige.
Die Leitlinie empfiehlt weiterhin den Zugang zu Pubertätsblockern (GnRHa), Cross-Sex-Hormonen (CSH) und Mastektomien für Minderjährige, wenn auch unter strengen Kriterien. Für medizinische Interventionen ist zwingend ein klinisch bedeutsamer Leidensdruck erforderlich, und nicht nur das Vorliegen der ICD-11-Diagnose. Es wird betont, dass die Entscheidung für irreversible medizinische Schritte eine alters- und entwicklungsangemessene Einwilligungsfähigkeit des Jugendlichen voraussetzt.
30 Quellen.