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Sei doch nicht besteuert!

Sei doch nicht besteuert!

By: Fabian Walter & Christian Gebert
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Fabian Walter, alias "Steuerfabi" und Steuerberater Christian Gebert, gehören zweifellos zu den Steuerexperten des Landes. Fabian begeistert seit Jahren Millionen Menschen über die sozialen Netzwerke mit steuerlichen Inhalten. Christian ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei steuerberaten.de, der Steuerkanzlei für digitale Unternehmen. In dem Podcastformat "Sei doch nicht besteuert!", besprechen und diskutieren Fabian und Christian aktuelle steuerliche Themen. Langweilig wird es trotzdem nicht. Du hast Fragen oder Anmerkungen zu dem Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de Economics Management Management & Leadership
Episodes
  • #218: Tabak, Alkohol, Zucker, Plastik: Was wird 2027 teurer?
    27 Oct 2026
    Am 21. Oktober 2026 trat ein Gesetz in Kraft, das eigentlich erst am 1. Januar 2027 gelten sollte: das Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes. Weil im Entwurf eine eindeutige Regelung fehlte, ab wann die höheren Tarife gelten, entstand eine Panne mit Folgen. In dieser Folge ordnen wir sie ein und schauen auf die vier großen Lenkungssteuern, die der Staat gerade verschärft oder neu einführt: Tabak, Alkohol, Zucker und Verpackungen. Zum Einstieg klären wir, warum der Staat über Steuern überhaupt Verhalten steuern darf. § 3 Abs. 1 AO erlaubt ausdrücklich, dass Einnahmen nur Nebenzweck sind, und das Bundesverfassungsgericht hat das im Ökosteuer-Urteil vom 20. April 2004 bestätigt. Grenzen setzen die Kompetenzen nach Art. 105 und 106 GG, der Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG und das Verbot der verkappten Verbotssteuer. Bei der Tabaksteuer steigt die Belastung je Zigarettenschachtel von 8,05 Euro (2026) auf 9,10 Euro (2027) und bis 2030 auf 11,78 Euro. Wir erklären die Panne im Detail: Da die Steuerzeichen nach § 17 TabStG fehlten, drohten Lieferprobleme, und das BMF ließ am 23. Oktober den Zoll die bisherigen Sätze weiter anwenden. Ob eine Verwaltung ein Gesetz so auslegen darf, prüfen wir an Art. 20 Abs. 3 GG und § 38 AO. Dazu kommt die Lücke bei Vape-Liquids: In § 2 Abs. 1 Nr. 7 TabStG stehen nur noch Sätze ab 2027, weshalb Branchenvertreter eine Steuerfreiheit bis Jahresende sehen, das BMF dagegen nicht. Bei der Alkoholsteuer plant der Entwurf rund 20 Prozent mehr (1.564 statt 1.303 Euro je Hektoliter reinen Alkohols) ab 2027. Wir rechnen, was das für Wodka, Sekt und Jägermeister bedeutet, und erzählen die Geschichte der Schaumweinsteuer von 1902. Die geplante Zuckergetränkesteuer startet am 1. Juli 2027 mit 26 Cent je Liter bei 5 bis unter 8 Gramm Zucker je 100 ml und 32 Cent ab 8 Gramm. Als Vorbild dient Großbritannien, wo der Anteil der Produkte über 5 Gramm Zucker von 51,7 auf 15,4 Prozent fiel. Am Beispiel Fanta zeigen wir, warum die britische Rezeptur 4,5 statt 7,6 Gramm Zucker enthält. Hörerin Marlies bringt ihre Sicht zu Süßstoffen ein, und wir fragen, ob der Zoll den Aufwand überhaupt stemmen kann. Zum Schluss geht es um die geplante Plastiksteuer mit 550 Euro je Tonne ab Juli 2027, das Freiburger Modell mit seiner Verpackungsteuer und das Fazit: Fuest sieht solche Steuern kritisch, Kirchhof plädiert für Ordnungsrecht statt Abgaben. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
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    46 min
  • #217: Unternehmen erben ab 2027 steuerpflichtig? Die Verfahren beim BVerfG
    20 Oct 2026
    Wertpapierdepot von der Tante geerbt, Erbschaftsteuer gezahlt, und der Chef erbt ein Unternehmen für 100 Millionen Euro und zahlt nichts: Genau diesen Fall hat das Bundesverfassungsgericht in der Woche vor dieser Aufnahme verhandelt. In dieser Folge ordnen wir ihn mit Lars Zipfel ein. Er bildet an der Hochschule Ludwigsburg die Finanzbeamten in Baden-Württemberg aus, war zuvor 13 Jahre Steuerberater und hat als Nachfolgeberater alle Erbschaftsteuerreformen begleitet. Er kennt Unternehmen, Berater und Verwaltung aus erster Hand. Zuerst geht es um die zwei Verhandlungstage in Karlsruhe: Am Montag stand die Frage im Raum, ob die Länder die Erbschaftsteuer künftig selbst regeln dürfen und ob die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG (400.000 Euro je Kind, 500.000 Euro für Ehegatten) angepasst werden müssen. Am Dienstag ging es um die Begünstigung von Betriebsvermögen. Wir diskutieren, ob die Erbschaftsteuer eine Doppelbesteuerung ist oder die Einkommensteuer abrundet, warum sie mit rund 20 Milliarden Euro bei etwa einer Billion Euro Staatseinnahmen fiskalisch klein, politisch aber riesig ist und warum der Bund sie als Landessteuer gar nicht senken kann. Auch die Frage, ob eine höhere Umsatzsteuer die Erbschaftsteuer ersetzen könnte, kommt zur Sprache. Beim Kern der Debatte erklärt Zipfel, warum es die Verschonung von 85 bzw. 100 Prozent nach §§ 13a, 13b ErbStG überhaupt gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat das System im Urteil vom 17. Dezember 2014 (1 BvL 21/12) im Grundsatz bestätigt, und es geht laut Zipfel nicht um den Unternehmer, sondern um die Arbeitsplätze. Wir gehen den Streit um Liquidität, Kredite und Sicherheiten durch, schauen auf den Wettbewerb mit Familienunternehmen in Österreich und der Schweiz und fragen, ob der Staat als stiller Gesellschafter die bessere Lösung wäre. Dazu kommt die Lohnsummenregelung, die Arbeitsplätze über fünf oder sieben Jahre sichern soll. Kritisch wird es bei den Großerwerben: Oberhalb von 26 Millionen Euro greifen das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG, das ab 90 Millionen Euro keine Begünstigung mehr gewährt, und die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, bei der 50 Prozent des Privatvermögens zählen. Wir sprechen darüber, warum Kinder und Stiftungen dabei im Vorteil sein können, und über die Schenkung von Springer-Aktien im Wert von rund einer Milliarde Euro an Mathias Döpfner, bei der keine Schenkungsteuer anfiel. Zipfel hält eine Mindeststeuer von 5 Prozent statt null für den vernünftigen Mittelweg. Zum Schluss geht es um das Dilemma, den Unternehmer zu entlasten, damit Arbeitnehmer nicht belastet werden, und um die Frage, wann die Entscheidung aus Karlsruhe kommt. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
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    1 hr and 4 min
  • #216: E-Rechnung 2027 - mit Christian Steiger von Lexware
    13 Oct 2026
    Eine E-Mail mit PDF-Anhang ist keine E-Rechnung. Seit 2025 gilt ein einfaches PDF nur noch als „sonstige Rechnung”, denn § 14 Abs. 1 Sätze 3 und 6 UStG verlangt einen strukturierten, elektronisch verarbeitbaren Datensatz, etwa im Format XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. In dieser Folge klären wir mit Christian Steiger, Geschäftsführer von Lexware, was das für Unternehmen wenige Wochen vor dem 1. Januar 2027 bedeutet. Er zeigt auch, wie weit die Automatisierung schon ist: Rund 85 Prozent der Buchungen laufen bei Lexware bereits automatisch, über 75 Prozent der Kunden schreiben im B2B schon E-Rechnungen. Die Fristen im Überblick: Empfangen müssen alle inländischen Unternehmen E-Rechnungen schon seit dem 1. Januar 2025, ein E-Mail-Postfach genügt technisch. Ausstellen müssen sie ab dem 1. Januar 2027 alle, deren Gesamtumsatz 2026 nach § 19 Abs. 2 UStG über 800.000 Euro lag. Wer darunter bleibt, darf 2027 noch Papier oder mit Zustimmung des Empfängers ein einfaches PDF nutzen (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG). Ab 2028 endet diese Übergangsregel. Ausgenommen bleiben unter anderem Privatkunden, Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (§ 33 UStDV), Fahrausweise und Kleinunternehmer. Steiger erklärt, warum der Druck trotzdem nicht vom Finanzamt kommt, sondern aus der Lieferkette, die auch kleine Zulieferer erfasst. Besonders praxisrelevant wird es bei Barzahlungen: Auch sofortige Barzahlung befreit nach den BMF-FAQ vom 23. März 2026 (Frage 10) einen inländischen B2B-Umsatz nicht von der E-Rechnungspflicht. Bei Bewirtungs- und Tankbelegen über 250 Euro braucht der Unternehmer also künftig eine Rechnung mit Firmenanschrift. Bei der Bewirtung kommen Teilnehmer und ein konkreter Anlass dazu (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG). Wir spielen durch, wie Gastronomen und Tankstellen damit umgehen können und warum der Vorsteuerabzug bei der Betriebsprüfung auf dem Spiel steht. Außerdem sprechen wir über die Prüfung der Rechnungen, die Archivierung und Word, Excel und PDF als Rechnungstool. Letztere sind aus Sicht der GoBD schon heute problematisch. Zum Schluss geht es um das geplante staatliche Meldesystem um 2030, das Vorbild Italien und die Frage, wie sich die Rolle der Steuerberater durch KI verändert. Nähere Informationen zum Podcast und alle bisherigen Folgen findest Du auf unserer neuen Website: https://www.steuer-podcast.de/ Schau gern mal vorbei und stell uns Deine Frage! Du willst deine Einkommensteuererklärung selbst über ELSTER machen, aber dabei keinen Cent liegen lassen? Dann sicher dir das neues Buch: „Sei doch nicht besteuert“ (Erweiterte & aktualisierte Ausgabe 2026) https://amzn.eu/d/0aKeCQmB Mit Widmung: www.rombach.de/steuerfabi Hier findest Du unsere Kontaktdaten, um bei steuerberaten.de Mandant zu werden oder eine einmalige Steuerfrage zu stellen: https://www.steuerberaten.de/kontakt/ Du hast Fragen oder Anmerkungen zum Podcast? Dann schreib uns gerne eine E-Mail an: podcast@steuerversum.de
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    49 min
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